Recycling und Rücknahme

Verwenden statt Verbrauchen - Das Prinzip der Kreislaufwirtschaft

Verpackungen aus Metall lassen sich besonders gut recyceln und zu neuen Produkten verarbeiten. So wird aus der Dose von heute, die  Autokarosserie von morgen oder der Kanister von übermorgen. Die einmal eingesetzten Rohstoffe werden in einem perfekten Kreislauf weiter genutzt und gehen nicht verloren. 

Unsere Produkte aus Metall können in den weltweiten Sortieranlagen einfach mittels Magneten von anderen Materialien getrennt werden. Da unsere Dosen nahezu aus einem einzigen Material bestehen, können sie mit anderen Dosen zu sortenreinen Schrottwürfeln gepresst werden. Die Schrottwürfel werden eingeschmolzen und im Stahlwerk wieder zu Rohstahl verarbeitet. 

Durch das Recyceln einer Tonne Metallverpackungen spart man mehr als zwei Tonnen Rohstoffe ein. Der Energieverbrauch kann um bis zu 95 Prozent verringert werden.

Im Übrigen lässt sich der Recyclingprozess bei allen Metallverpackungen beliebig oft wiederholen, denn Stahl behält selbst bei vielfacher Wiederverwendung seine Materialeigenschaften. Je häufiger Stahl allerdings recycelt wird, desto kleiner wird sein ökologischer Fußabdruck. Heute sind von dem gesamten Stahl der jemals hergestellt wurde noch 80 % im Kreislauf.

 

Metal recycles forever

Um diese wichtige Eigenschaft von Metall zu kommunizieren, hat der europäische Verpackungsverband (MPE) ein Logo entworfen, dass dies verdeutlichen soll. Seit Anfang 2015 können Füllguthersteller das neue Recyclinglogo auf ihre Produktverpackungen aus Metall aufbringen.

Mehr zu dem Logo finden Sie hier: https://www.metalrecyclesforever.eu/

Die Zielvorgaben der europäischen Verpackungsrichtlinie erfüllen Metallverpackungen im Übrigen schon lange. Die Recyclingrate von Verpackungsstahl liegt in Deutschland bei 91,4 %.

 

Das deutsche Verpackungsgesetz 

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) legt die Anforderungen an die Produktverantwortung für Verpackungen fest. Um die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu verringern, zielt das Gesetz darauf ab, dass Verpackungsabfälle vermieden und darüber hinaus einer Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden. 

Zu diesem Zweck verpflichtet das VerpackG denjenigen, der die Verpackung erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringt (im VerpackG Hersteller genannt) dazu, gebrauchte Verpackungen zurückzunehmen und einer Verwertung zuzuführen, wobei das VerpackG diese Pflichten je nach Verpackung unterschiedlich ausgestaltet hat. Im Einzelnen werden nämlich zwei verschiedene Arten von Verpackungen unterschieden.

Systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind nach § 3 Abs. 8 VerpackG mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen. Diese müssen u.a. bei den dualen Systemen lizensiert werden und auch im Verpackungsregister registriert werden. Wenn Sie dazu weitere Informationen wünschen oder wir Sie unterstützen können, kontaktieren Sie uns gerne.

Nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen müssen u.a. ebenfalls registriert werden und unterliegen einer Rücknahmepflicht. Dazu zählen beispielsweise Transportverpackungen, Verkaufs- und Umverpackungen, die nicht beim privaten Endverbraucher anfallen oder Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter. Die Rücknahmepflicht lässt sich mittels industriellen Rücknahmelösungen realisieren. 

 

Rücknahme von Transportverpackungen - Information über die Rückgabemöglichkeit von Verpackungen nach § 15 VerpackG

Wir sind nach dem VerpackG zur Rücknahme der Transportverpackungen, mit denen wir unsere Produkte an Sie ausliefern, verpflichtet. Im Übrigen gibt es zwar eine Rücknahmepflicht für Verpackungen, aber keine Rückgabepflicht, d. h. die Inanspruchnahme der Rücknahme-einrichtungen ist für unsere Kunden freiwillig. In jedem Falle trägt der Abfallbesitzer die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit des gewählten Entsorgungsweges.

Für industrielle und gewerbliche Verpackungen kann jeder Hersteller und Vertreiber seiner Verpflichtung selbst oder durch einen beauftragten Dritten nachkommen, duale Systeme lässt der Gesetzgeber hier nicht zu. Die Blechwarenfabrik Limburg hat sich für die Beauftragung Dritter entschieden. Die Transportverpackungen werden durch uns zurückgenommen, soweit es sich um gebrauchte, restentleerte Verpackungen der gleichen Art, Form und Größe handelt, die wir zum Versand nutzen. Während dies für private Haushalte kostenfrei zu erfolgen hat, können Kostentragung und Ort der Übergabe in Industrie und Gewerbe frei vereinbart werden.

Bitte kontaktieren Sie dazu Ihren zuständigen Innendienstmitarbeiter.

Blechwarenfabrik Limburg GmbH | Anna-Ohl-Straße 1 | D-65555 Limburg | Tel.: +49 (0)6431 299-0 | www.blechwaren-limburg.de | info(at)blef.biz